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Mehrwegpflicht 2023

Günter Dorn - Veröffentlicht am 05. Januar 2023

Zum 01.01.2023 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackungsG) in Kraft. In diesem ist die Mehrwegpflicht 2023 geregelt. Diese Änderung betrifft jeden Betrieb, der Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, die direkt vor dem Verkauf verpackt werden. Was diese Gesetzesnovelle mit sich bringt und was die Mehrwegpflicht für den Lebensmitteleinzelhandel (kurz LEH) bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

 

Was steckt hinter der Mehrwegpflicht 2023?

Für jeden Betrieb, der Speisen und Getränke to go anbietet, besteht seit Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht. Diese Gesetzesänderung regelt die Verwendung von Einweg- und Mehrwegbehältern. Die Mehrwegangebotspflicht gilt u.a. für Restaurants, Cafés, Bistros, Kantinen, Tankstellen, Cateringbetriebe und Supermärkte. Zusammengefasst: Überall, wo Essen und Trinken mitgenommen werden kann. Der Kunde soll selbst entscheiden können, ob er seine Speisen in einer Mehrweg- oder Einwegverpackung mitnehmen möchte. Aus dem Verpackungsgesetz geht zusätzlich hervor, dass sichtbare Hinweise über das Mehrwegangebot vorhanden sein müssen. Das muss mindestens in Form von Aushängen und Flyern erfolgen. Des Weiteren darf die Mehrwegverpackung nicht mehr als das Produkt kosten. Es kann ein Pfand bei der Ausgabe der Verpackung verlangt werden. Nach der Rückgabe muss dieses dann an den Kunden zurückgezahlt werden. Die Betriebe sind ebenso verpflichtet, die eigenen ausgegebenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.

Welche Ausnahmen gelten bei der Mehrwegpflicht 2023?

Das Bundesministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz regelt Ausnahmen im Verpackungsgesetz. Eine davon betrifft kleinere Betriebe, die nicht mehr als 5 Personen beschäftigen und deren Ladenfläche nicht größer als 80m² ist. Von der Mehrwegpflicht 2023 sind diese Betriebe ausgenommen. Sie müssen die Möglichkeit für Kunden schaffen, dass diese die Takeaway-Speisen und -Getränke in selbst mitgebrachten Behältnissen mitnehmen können. Ketten, wie beispielsweise Supermärkte am Bahnhof, werden nicht in diese Ausnahme miteinbezogen. Auch wenn die Verkaufsfläche weniger als 80 m² umfasst, hat das gesamte Unternehmen in der Regel mehr als 5 Mitarbeiter. 

Was bedeutet die Mehrwegpflicht 2023 konkret für den LEH?

Supermärkte müssen Mehrwegverpackungen anbieten, wenn im Markt z.B. Coffee to go, Salate zum Mitnehmen, frisches Gemüse oder Fleischwaren angeboten werden. Bei der Umsetzung können folgende Fragen auftauchen, die im Verpackungskonzept berücksichtigt werden müssen:

  • Wie kann die Anwendung der Mehrwegpflicht vom Betrieb kontrolliert und nachgewiesen werden?
  • Wie hoch ist der Aufwand? Gibt es Einsparpotenziale?
  • Gibt es Möglichkeiten des Missbrauchs der Mehrwegverpackungen? Wie kann das Risiko minimiert werden?
  • Welche Systeme eignen sich für den Betrieb?
  • Wie wird mit kundeneigenen Behältnissen umgegangen? Wann beginnt die Verantwortung der Hygiene beim Markt?
  • Gibt es Mehrwegverpackungen, die zum Angebot passen? Gibt es hier noch Einsparpotenzial?

Umweltzeichen: Blauer Engel

Durch Einwegprodukte entstehen große Mengen an vermeidbaren Müll. Viele Menschen möchten ihr Konsumverhalten anpassen und Betriebe können dies durch Alternativen zum umweltbewussten Einkaufen ermöglichen. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, Einwegbehältnisse zu reduzieren und insbesondere umweltverträgliche Mehrwegsysteme zu stärken. Da der Markt der Mehrwegbehältnisse stetig wächst, wurde das Umweltzeichen: Blauer Engel eingeführt. Dieses Zeichen zertifiziert ressourcenschonende Mehrwegbechersysteme to go für Getränke und Lebensmittel. Es gelten verschiedene Kriterien und Anforderungen für die Behältnisse sowie die Anbieter. In der Herstellung muss gewährleistet werden, dass umwelt- und gesundheitsbelastende Materialien vermieden werden. Die Mindestlebensdauer beträgt bei Behältnissen 500 und bei Deckeln 100 Spülzyklen. Nach dem Ende der Lebensdauer, muss die Zurücknahme und werkstoffliche Verwertung der Behältnisse möglich sein. Die Vorteile bei der Verwendung von Mehrwegbehältnissen sind vielzählig. Sie vermeiden Abfall, sind schonend für unsere Ressourcen und durch die regionalen Abfüllorte, wird für eine Transparenz der Transportwege gesorgt. 

Stark betroffen von der Gesetzesänderung ist die Gastronomie, aber auch der LEH muss hinsichtlich der Verpackungen passende Regelungen finden. Auch wenn die Mehrwegpflicht 2023 eingeführt wurde, die Frage nach der Nachhaltigkeit im Allgemeinen bleibt. Sie benötigen Unterstützung bei der sinnvollen Umsetzung der Mehrwegpflicht 2023 und Optimierung in Ihrem Betrieb? Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihre Einsparpotenziale zu erkennen!

 

Quellenverzeichnis:

https://www.mdr.de/brisant/ratgeber/mehrweg-to-go-100.html

https://www.bmuv.de/faq/was-bedeutet-die-neue-mehrwegpflicht-im-to-go-bereich

https://www.bmuv.de/meldung/schon-gewusst-dass-bei-mehrweg-bald-noch-mehr-geht

 

 

„Ich bin da, wo auch immer Sie mich benötigen.“

Berater - Günter Dorn

© JD5 - Günter Dorn
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